A. Der VOB-Bauvertrag und seine Tücken
1. VOB/B oder BGB
Bei Abschluss eines Bauvertrages stehen die Vertragsparteien regelmäßig vor der Frage, ob sie einen BGB-Werkvertrag oder einen Werkvertrag unter Einbeziehung der VOB/B abschließen sollen.
Der Bauvertrag ist in aller Regel dem gesetzlich normierten Vertragstyp „Werkvertrag“ zuzuordnen und unterliegt damit den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 631 ff BGB. Das BGB ist allerdings nicht bauspezifisch, da es allgemein anerkannten Besonderheiten des Baugeschehens außer Betracht lässt und wesentliche Komplexe wie Abschlagszahlungen, Nachträge, Bedenkenhinweise etc. unzureichend bzw. gar nicht regelt.
Im Unterschied dazu ist die VOB/B den praktischen Bedürfnissen am Bau angepasst und damit ein äußerst wichtiges Regelungswerk am Bau, bei deren Vereinbarung als Ganzes ein angemessener Interessenausgleich der Vertragsparteien erfolgt.